Bei einer gasdichten Verbindung sind Leiter und Verbinder so fest miteinander verpresst, dass keine Zwischenräume mehr vorhanden sind.
Bei Aderendhülsen ist eine so feste Verbindung generell nicht möglich. Dies hat den folgenden Grund: Aderendhülsen bestehen aus sehr dünnwandigem (0,15 mm) Kupfer, weshalb eine "Gasdichtigkeit" nur dann möglich ist, wenn Aderendhülse und Kabel durch die geschlossene Crimpzange miteinander verpresst werden.
Sobald die Crimpzange nach dem Verpressen wieder geöffnet wird, gibt die dünnwandige Aderendhülse der Rückfederung des verpressten Kabels nach und es entstehen Zwischenräume in der Crimpverbindung. Eine permanente, gasdichte Verbindung ist nur bei Verbindern mit dickerer Wandstärke möglich.
Eine Crimpverbindung sieht man jedoch im Allgemeinem als in Ordnung an, wenn folgende Hauptkriterien erfüllt sind:
- Wenn die Abzugswerte der vercrimpten Aderendhülse vom Leiter den in der DIN EN 60352-2 festgelegten Werten entsprechen
- Wenn der Durchgangswiderstand für den jeweiligen Querschnitt (ermittelt nach IEC 60512-2, Prüfung 2) die nach DIN 60352-2 festgelegten Grenzwerte vor und nach der Beanspruchung nicht überschreitet. Hierzu werden Prüflinge im verdrahteten Zustand in Industrieatmosphäre nach DIN 50018, Klimastufe SFW 0,2 S gelagert.
Die mit unseren Aderendhülsenzangen hergestellten Crimpverbindungen erfüllen diese Anforderungen.